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Finanzierung & Abrechnung

 

👉 Möglichkeiten der Abrechnung

 

Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI): Diese Leistungen können direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.

 

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Auch hier ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.

 

Kassenfinanzierte Leistungen

(Anerkennung § 45a SGB XI)

 

💰 Finanzierung: Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Umwandlungsanspruch (40 % Pflegesachleistungen), Verhinderungspflege

 

Beispiele:

 

Unterstützung im Haushalt (Kochen, Einkaufen etc.)

 

Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen, Spaziergängen

 

Gesellschaft leisten: Gespräche, Vorlesen, Spiele

 

Entlastung von Angehörigen (stundenweise Betreuung)

 

Hilfe bei Organisation von Terminen und Anträgen

 

 

 

Privatleistungen

(Selbstzahler – nicht über Pflegekasse)

Grundpflege

 

Hilfe beim Waschen/Duschen/Ankleiden: 25–35 € / Einsatz (ca. 30 Min.)

 

Ganzkörperpflege inkl. Mobilisation: 40–50 € / Einsatz (ca. 45–60 Min.)

 

„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

 

Behandlungspflege

 

Verbandswechsel / Wundversorgung: 15–25 € pro Behandlung

 

Medikamentengabe (stellen & verabreichen): 10–15 € pro Einsatz

 

Blutdruck-/Blutzuckerkontrolle: 10 € pro Messung

 

„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

 

Betreuungspakete

 

Halbtagespaket (4 Std.): 130–150 €

 

Tagespaket (6 Std.): 180–200 €

 

Nachtpaket aktive Wache 20–25 €/Std.

 

Nachtpaket Anwesenheit/Rufbereitschaft 80–100 €/Nacht

 

„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

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Kilometerpauschale Fahrten 

Selbstzahler / zusätzlich zu Stundenpreisen 0,30 €/km