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Finanzierung & Abrechnung
👉 Möglichkeiten der Abrechnung
Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI): Diese Leistungen können direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Auch hier ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.
Kassenfinanzierte Leistungen
(Anerkennung § 45a SGB XI)
💰 Finanzierung: Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Umwandlungsanspruch (40 % Pflegesachleistungen), Verhinderungspflege
Beispiele:
Unterstützung im Haushalt (Kochen, Einkaufen etc.)
Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen, Spaziergängen
Gesellschaft leisten: Gespräche, Vorlesen, Spiele
Entlastung von Angehörigen (stundenweise Betreuung)
Hilfe bei Organisation von Terminen und Anträgen
Privatleistungen
(Selbstzahler – nicht über Pflegekasse)
Grundpflege
Hilfe beim Waschen/Duschen/Ankleiden: 25–35 € / Einsatz (ca. 30 Min.)
Ganzkörperpflege inkl. Mobilisation: 40–50 € / Einsatz (ca. 45–60 Min.)
„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Behandlungspflege
Verbandswechsel / Wundversorgung: 15–25 € pro Behandlung
Medikamentengabe (stellen & verabreichen): 10–15 € pro Einsatz
Blutdruck-/Blutzuckerkontrolle: 10 € pro Messung
„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Betreuungspakete
Halbtagespaket (4 Std.): 130–150 €
Tagespaket (6 Std.): 180–200 €
Nachtpaket aktive Wache 20–25 €/Std.
Nachtpaket Anwesenheit/Rufbereitschaft 80–100 €/Nacht
„Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
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Kilometerpauschale Fahrten
Selbstzahler / zusätzlich zu Stundenpreisen 0,30 €/km